Schulungen

Gesetzliche Aufgabe der anerkannten Betreuungsvereine ist unter anderem die planmäßige Information zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Der Betreuungsverein Schwalm und Eder setzt dies in Form von regelmäßig stattfindenden Schulungen um. Daneben können Sie uns gerne jederzeit ansprechen, wenn Sie Interesse an einem Vortrag zu den o.g. Themen haben.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Schulungsinhalte:

„Hessisches Curriculum zur Schulung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer“

Das Hessische Curriculum ist ein bundesweit anerkanntes Schulungskonzept für ehrenamtliche Betreuer, das vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales in Kooperation mit der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine) entwickelt wurde. Das Curriculum vermittelt in insgesamt 10 Modulen verteilt auf sieben Abende, rechtliches, medizinisches und psychosoziales Grundwissen. Als Referenten für die einzelnen Themen stehen Fachleute aus der Betreuungspraxis, den Sozialbehörden sowie der Wissenschaft zur Verfügung. Es eignet sich für all diejenigen, die entweder schon eine ehrenamtliche Betreuung führen oder aber planen, eine solche zu übernehmen und deshalb detaillierte Informationen rund um das Thema benötigen.

Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen

Der Betreuungsverein Schwalm und Eder bietet Schulungen zum „Betreuungsrecht“ sowie zu „Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen“ an. Die Einführungsveranstaltungen eigenen sich für diejenigen, die erste Informationen zum Thema benötigen, sei es als Angehöriger eines betreuungsbedürftigen Menschen, als Vorsorgebevollmächtigter oder als Interessierter an einer ehrenamtlichen Betreuung.

Informations- und Einführungsveranstaltung „Betreuungsrecht“

Nach dem Betreuungsgesetz kann hilfsbedürftigen Menschen eine gesetzlicher Betreuer*in zur Seite gestellt werden. Diese Informationsveranstaltung wird den Inhalt des Betreuungsgesetzes und seine Hilfsmöglichkeiten aufzeigen, sowie in die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betreuers oder einer Betreuerin einführen.
Des Weiteren gibt es Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch sowie offene Fragerunden.

Informationen zu „Vorsorgevollmachten“ und „Patientenverfügungen“

Die Vorsorgevollmacht ist das zentrale Instrument zur Regelung der eigenen Angelegenheiten, wenn man selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage ist. Nur durch eine wirksame Vollmacht kann eine notwendig werdende gesetzliche Betreuung vermieden werden. In diesem Vortrag soll unter anderem geklärt werden, welche Anforderungen an die Ausgestaltung einer solchen Vollmacht gestellt werden, ob man mehrere Personen bevollmächtigen kann und was der Unterschied zwischen dem Innen- und dem Außenverhältnis einer Vollmacht ist.

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie im Falle einer ernsthaften Erkrankung, bei der Sie Ihren Willen nicht mehr eigenständig äußern können, medizinisch verfahren werden soll.

Der Betreuungsverein Schwalm und Eder e.V bietet an diesem Abend weitreichende Informationen zum Thema „Vorsorgevollmacht“ und „Patientenverfügung“. Formulare werden kostenlos zur Verfügung gestellt.


Weitere Informationen finden Sie auch in unserem aktuellen Flyer: